Heimat- und Verkehrsverein Asse (HVA)
Heimat- und Verkehrsverein Asse(HVA)

Verhaltensregel in der Asse

Präambel

Der Höhenzug Asse befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Regularien auf Grund der einzigartigen Fauna und Flora. Dieses Gebiet bildet einen Teil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, dieses setzt sich aus Fauna-Flora-Habitat, (FFH)-Gebieten sowie europäischen Vogelschutzgebieten zusammen. So muss sich jeder Besucher der Asse klar sein, dass er nur Gast auf fremdem Eigentum ist. Sowohl die verschiedenen Eigentümer der Waldflächen als auch die Untere Naturschutzbehörde haben die Möglichkeit das Befahren der Wege und Flächen zu verbieten, wenn sie erkennen, dass die Besucher der Asse sich so verhalten, dass es Schaden an der Natur gibt. Daher muss jeder durch sein Verhalten dazu beitragen, dass es weiterhin möglich ist die Asse im Rahmen des Erlaubten zu nutzen.

Verordnungen

Mit den ‚Verordnungen für die Landschaftsschutzgebiete der Asse‘, sowie die ‚Verordnungen für Naturschutzgebiet Remlinger Heerse‘ wird folgendes verboten:

 

Abseits von Straßen und tatsächlich öffentlichen Wegen Fahrrad, einschließlich Mountainbike, Pedelec sowie E-Bike zu fahren sowie abseits von Fahrwegen und gekennzeichneten Reitwegen im Sinne des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung zu reiten. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundstückseigentümer oder der sonstigen berechtigten Personen tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Fahrwege, ausgewiesene Wanderwege, ausgewiesene Radwege, ausgewiesene Reitwege und ausgewiesene Freizeitwege. Nicht dazu gehören Trampelpfade, Wildwechsel, Waldschneisen und Rückelinien, Fuß- und Pirschpfade, Holzrückelinien, Brandschneisen, Fahrspuren zur Holzabfuhr, Abteilungslinien, Grabenränder, Feld- und Wiesenraine.

§25 Abs. 2 Landschaftsordnung NWaldLG:

(2) 1 Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. 2 Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht  geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. 3 Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

Alle andere Wege und erst recht der Wald in der Asse sind tabu für Radfahrer, solange sie nicht explizit als Radweg ausgewiesen sind!

Zu Grunde liegen folgende Verordnungen:

  • LSG WF41 (Link zum LK-WF; PDF, 2,3 MB – Stand: 1. März 1997)
  • LSG WF53 (Link zum LK-WF; PDF, 1,9 MB – Stand: 18. Dezember 2019)
  • Naturschutzgebiet "Remlinger Heerse" (Link zum NLWKN; PDF, 3,1 MB – Stand: 18. Dezember 2019)
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002
Letzte Änderung zum Stand 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 315)
2022-05-17_NWaldLG.pdf
PDF-Dokument [872.6 KB]

Mountainbike-Fahrer

Die Asse ist circa 9 km lang und 3 km breit mit steilen Anstiegen und schnellen Abfahrten. Helm, Radbrille, Handschuhe und Protektoren sind empfehlenswert. Die Asse ist kein Bikepark, das bedeutet, das Anlegen von neuen Strecken und das Fahren abseits der Wege ist nicht erlaubt.

 

Gegenseitige RÜCKSICHT, VORSICHT und NATURBELASSENHEIT sind oberstes Gebot, insbesondere wenn viele Wanderer/ Innen unterwegs sind. An Wochenenden und bei gutem Wetter sind oft Familien mit Kindern anzutreffen, Personen mit nicht angeleinten Hunden und es gibt parallel dazu Reiter, die die Asse besuchen.

 

Mountainbike-Routen verlaufen zu einem großen Teil auf Pfaden, die auch als Wanderwege ausgewiesen sind.

Wanderer/Innen haben grundsätzlich Vortritt.

 

Rechnet mit Unvorhergesehenem. Fahrt immer konzentriert und kontrolliert, indem ihr die Geschwindigkeit der jeweiligen Situation anpasst. Ihr müsst in Sichtweite anhalten können. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit andere Wegbenutzer/Innen oder Hindernisse auftauchen.

 

Vermeidet Vollbremsungen, bei denen die Räder blockieren. Dieses schadet dem Untergrund und eurem Material.

 

Das "Bauen" von Drops, Kickern, Tables, Doubles, Anliegern usw. ist untersagt und kann zu einer Anzeige führen. Bitte haltet euch daran. Zudem erhöht das Bauen die Gefahr, dass gefährliche Stürze passieren und das Befahren verboten werden könnte. Als Waldbesucher sind wir Gäste und müssen uns so benehmen. Es gelten die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Das Fahren in einer größeren Gruppe oder mindestens zu zweit ist sicherer, sowohl die Pannenhilfe als auch die Erste Hilfe betreffend.

 

Christian Poller

 

Reiter

Hier können Reiter gern selber einen Text verfassen!
 
Grundsätzlich gilt: Es darf in der Asse nur auf Wegen geritten werden, die ganzjährlich mit einem Fahrzeug befahrbar sind.

 

Hilfe

Was Nummer
Rettungsdienst 112
Polizei 110

Weitere Informationen:

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38329 Wittmar

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